Inhalt


Informationen über die Qualität der Ausführung von Geschäften in Finanzinstrumenten und sonstigen Vermögensgegenständen

Aufgrund der Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung ist die DWS Alternatives GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft gehalten, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, damit Transaktionen in Finanzinstrumenten sowie in anderen Vermögenswerten so durchgeführt werden, dass diese das bestmögliche Ergebnis im Rahmen der jeweiligen Sachlage erzielen.

Die DWS Alternatives GmbH wird bei der Erfüllung von Aufträgen in Finanzinstrumenten und anderen Vermögenswerten im Namen von Kunden sowie bei Erhalt und Weitergabe von Kundenaufträgen zur Ausführung an andere Unternehmen der Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung („Best Execution“) nachkommen. Die DWS Alternatives GmbH wird alle angemessenen Maßnahmen zur Erzielung des bestmöglichen Ausführungsergebnisses ergreifen und dabei die vor Ort geltenden gesetzlichen Gebote und Verbote berücksichtigen.

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung

 

Umgang mit Interessenkonflikten

Richtlinie zu Interessenskonflikten - DWS-Gruppe

 

DWS Vergütungspolitik

Vergütungspolitik - DWS Alternatives GmbH

   

Zusammenfassung der Anlegerrechte / Hinweise zum Beschwerdemanagement

Für die Anleger der DWS Alternatives GmbH

Ihre Zufriedenheit mit unseren Leistungen ist unser höchster Anspruch. Sollten wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen, teilen Sie uns dies bitte mit.

So erreichen Sie uns:

E-Mail 
DWS.Alternatives@dws.com 

Schriftlich

DWS Alternatives GmbH, Mainzer Landstraße 11-17, 60329 Frankfurt am Main

Das können Sie erwarten

Unser Ziel ist es, Ihr Anliegen unverzüglich zu klären und nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Können wir Ihr Anliegen nicht direkt lösen, bestätigen wir Ihnen den Eingang. Hierbei teilen wir Ihnen einen Ansprechpartner und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer mit.

Das tun wir für Sie

Wir bearbeiten jede Beschwerde individuell und setzen uns mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auseinander. Hierzu nehmen wir notwendige Recherchen vor. Sollten wir etwas mehr Zeit für die Antwort benötigen, geben wir Ihnen eine Zwischeninformation.

Manchmal braucht es einen Dritten

Sollten wir keine für Sie zufriedenstellende Lösung gefunden haben, sprechen Sie uns gerne erneut an. Alternativ können Sie sich auch mit Ihrem Anliegen an andere Stellen wenden:

Büro der Ombudsstelle der BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Telefon: +49 030 6449046-0
Fax: +49 030 6449046-29
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsausicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108,
53117 Bonn
oder
Marie-Curie-Straße 24-28,
60439 Frankfurt am Main
Telefon: + 49 0228 4108-0
Fax: +49 0228 4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de

Europäische Online-Streitbeilegungsplattform

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.

Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link: Online Dispute Resolution 

Kollektive Rechtsdurchsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Verbraucher auch die Möglichkeit sich an einem kollektiven Rechtsschutzverfahren wie der Musterfeststellungsklage gemäß § 606 Zivilprozessordnung (ZPO) oder an einem Kapitalanlegermusterverfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu beteiligen. Vor der Beteiligung an einem solchen Verfahren und zu den Voraussetzungen der Teilnahme, sollten Anleger entsprechend rechtlichen Rat einholen.

 

BVI Wohlverhaltensregeln

Die Wohlverhaltensregeln des Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Fondsverwaltern hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegern stellt. Wir, die DWS Alternatives GmbH, halten die Wohlverhaltensregeln ein. Zu den BVI-Wohlverhaltensregeln: https://www.bvi.de/fileadmin/user_upload/Regulierung/2019_07_BVI_Wohlverhaltensregeln.pdf

 

Zuwendungen

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates enthält in Artikel 24 Bestimmungen über „Anreize“. Danach sind die Gewährung oder der Erhalt von Gebühren, Provisionen, oder nicht in Geldform angebotene Zuwendungen für Tätigkeiten bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der kollektiven Verwaltung eines Alternativen Investmentfonds (AIF) u.a. dann zulässig, wenn 

a) die Existenz, die Art und der Betrag der Gebühr, Provision oder Zuwendung oder - wenn der Betrag nicht feststellbar ist - die Art und Weise seiner Berechnung den AIF-Anlegern vor Erbringung der betreffenden Dienstleistung in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise unmissverständlich offengelegt werden; und

b) die Zahlung der Gebühr oder Provision bzw. die Gewährung der nicht in Geldform angebotenen Zuwendung darauf ausgelegt sind, die Qualität der betreffenden Dienstleistung zu verbessern und den AIFM nicht daran zu hindern, pflichtgemäß im besten Interesse des von ihm verwalteten AIF oder dessen Anlegern zu handeln.

Die DWS Alternatives GmbH erhält beziehungsweise gewährt im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Zuwendungen von Dritten beziehungsweise an Dritte.

Zum einen handelt es sich dabei um Vertriebsfolgeprovisionen. Zum anderen handelt es sich dabei um nicht in Geldform angebotene Zuwendungen i. S. von Artikel 24 Absatz (1) Zif. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/ 2013 in Form von Marktinformationen und Studien sowie Einladungen zu Fachveranstaltungen, Konferenzen und Symposien, Seminaren, Kongressen und Workshops.

Diese Zuwendungen sind darauf ausgelegt, die Qualität der betreffenden Dienstleistungen zu verbessern, ohne die DWS Alternatives GmbH daran zu hindern, pflichtgemäß im besten Interesse der von ihnen verwalteten AIF oder deren Anleger zu handeln. Gerne informieren wir Sie auf Nachfrage näher über Einzelheiten dieser Zuwendungen.

 

Informationen zur Nachhaltigkeít gemäß der EU-Offenlegungsverordnung

Ab dem 10. März 2021 findet die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“, die sog. Offenlegungsverordnung, auf die DWS Alternatives GmbH, ein Finanzmarktteilnehmer im Sinne dieser Verordnung, Anwendung. Gemäß dieser Offenlegungsverordnung ist die DWS Alternatives GmbH verpflichtet, auf ihrer Internetseite bestimmte Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen zu veröffentlichen. Diese Informationen finden Sie nachfolgend:

 

Informationen über die Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken – DWS Alternatives GmbH  Ansicht
Vergütungspolitik der DWS Alternatives GmbH  Ansicht 
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren - DWS Alternatives GmbH

 Ansicht

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